Telefonanlagen Handbuch
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2
Cloud-Telefonanlage im Detail
3
Fehler & Hürden
4
Auswahl & Wechsel

Rufnummernportierung

Was Sie bei der Rufnummernmitnahme beachten müssen

Sie wollen Ihre bestehenden Rufnummern zu Ihrem neuen Telekommunikationsanbieter mitnehmen, damit Kunden und Geschäftspartner Ihre Rufnummer direkt wiedererkennen? Sie wissen aber nicht, was Sie dabei beachten müssen? Der folgende Artikel soll Sie dabei unterstützen, die Portierung Ihrer Ortsnetzrufnummern zu Placetel so bequem und reibungslos wie möglich durchzuführen.

Rufnummer mitnehmen: Ihr gutes Recht

Bei einem Anbieterwechsel innerhalb Deutschlands haben Sie nach dem Telekommunikationsgesetz einen Anspruch darauf, Ihre bisherige Festnetzrufnummern zu behalten. Der alte Anbieter ist zum Vertragsende dazu verpflichtet, die Rufnummern freizugeben.

💡Wichtig:
Voraussetzung für die Mitnahme ist jedoch, dass der Anbieterwechsel nicht mit einem Unternehmensumzug in einen anderen Vorwahlbereich einhergeht.

Denn bei der Rufnummernportierung wird sowohl die eigentliche Telefonnummer als auch die Vorwahl des alten Anbieters übernommen. Reguliert wird der ganze Prozess über die Bundesnetzagentur (BnetzA).

Was muss ich beachten?

© NOTE OMG – stock.adobe.com

Bei falschen oder fehlenden Angaben ist es dem Anbieter gestattet, einen Portierungsauftrag abzulehnen. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir Ihnen eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung vorbereitet, wie Sie bei einer Rufnummernportierung vorgehen sollten.

1. Kontaktieren Sie Ihren bisherigen Anbieter

Vor der Rufnummernportierung sollten Sie Ihren alten Anbieter kontaktieren und dessen Vertragsdaten mit den Ihnen bekannten Vertragsinformationen abgleichen. Anschließend tragen Sie die Informationen in das Portierungsformular ein.

2. Klären Sie mit dem alten Anbieter

  • Welche Rufnummern zu Ihrem Anschluss gehören 
  • Wer der Inhaber des Anschlusses ist 
  • Welcher Standort bei Ihrem Anbieter hinterlegt ist 
  • Ob der Anschluss nach der Rufnummernportierung bestehen bleiben kann 
  • Ob auch der Internetanschluss gekündigt wird, falls es sich um einen Kombianschluss aus Festnetz + Internet handelt. 

💡Tipp:
Falls Sie den Anschluss behalten wollen, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Rufnummern auch portieren können wenn der Anschluss nicht gekündigt wird. Fragen Sie nach einem ungefähren Portierungstermin.

3. Stellen Sie sicher, dass der Unterzeichner ein berechtigter Unternehmensvertreter ist

Im Falle eines Anbieterwechsels muss Derjenige, der das Formular unterzeichnet, berechtigt sein, die Firma zu vertreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, soll der Name des Unterzeichners in Druckbuchstaben neben die Unterschrift gesetzt werden. Dies ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Name bereits leserlich aus der Unterschrift hervorgeht. Die Nutzung eines zusätzlichen Firmenstempels im Unterschriftsfeld verleiht der Vertretungsberechtigung Glaubwürdigkeit.

4. Um den Rest kümmern wir uns

Haben Sie das Formular mit allen erforderlichen Angaben korrekt ausgefüllt, übernimmt Placetel ab jetzt die Abwicklung mit Ihrem bisherigen Anbieter. Sie erhalten einen Portierungstermin und anschließend werden Ihre Rufnummern von Ihrem alten Anbieter zu Placetel portiert.

So funktioniert die Rufnummern­mitnahme bei Placetel

Um bisher genutzte Rufnummern auch bei Placetel nutzen zu können, kann eine Portierung bequem aus dem Webportal beauftragt werden. Führen Sie hierfür einfach die folgenden Schritte aus:

  1. Klicken Sie in Ihrem Placetel Order Portal auf den Reiter Rufnummern.
  2. Klicken Sie auf Rufnummer bestellen.
  3. Anschließend wählen Sie Bestehende Rufnummern mitnehmen aus.
  4. Wählen Sie Ihren bisherigen Anbieter aus und klicken Sie auf Fortfahren.
  5. Wählen Sie eine der folgenden Auswahlmöglichkeiten aus und klicken Sie anschließend auf Fortfahren:
  • Der Anschluss soll nach Portierung weiterhin bestehen bleiben.
  • Der Anschluss wurde gekündigt und ist noch aktiv.
  • Der Anschluss wurde gekündigt und ist bereits abgeschaltet.
  • Der Anschluss soll von Placetel gekündigt werden.
  1. Geben Sie Ihre Vertragsdaten ein und klicken Sie auf Fortfahren.
  2. Geben Sie nun Ihren Standort an und klicken Sie auf Fortfahren.
  3. Wählen Sie aus, ob Sie Einzelrufnummern oder einen ganzen Rufnummernblock mitnehmen möchten. Geben Sie die Rufnummer ein und wählen das gewünschte Portierungsdatum aus.
  4. Abschließend überprüfen Sie Ihre Angaben. Wenn all Ihre Angaben in der Zusammenfassung korrekt sind, klicken Sie auf Dokumente erstellen, um den Portierungsauftrag zu generieren.
  5. Mit den von Ihnen im vorherigen Schritt angebenen Daten, wird automatisch die Willenserklärung generiert. Diese müssen Sie herunterladen und unterschreiben. Wenn Sie die unterschriebene Willenserklärung hochgeladen wird, erhalten wir Ihren Portierungsauftrag.

🚨Wichtig: Prüfen Sie die Angaben bitte sorgfältig, da die Daten für die Einverständniserklärung übernommen werden. Stellen Sie also sicher, dass alles richtig ausgefüllt ist, damit die Nummernportierung so reibungslos wie möglich verläuft.

Zeitpunkt der Portierung

Die Rufnummernportierung kann von wenigen Tagen bis zu einigen Wochen dauern. In jedem Fall sollten Sie genügend Vorlaufzeit für die Portierung Ihrer bestehenden Rufnummern einplanen und eventuelle Kündigungsfristen bei Ihrem Altanbieter berücksichtigen.

Die Rufnummernmitnahme nach Vertragsende ist seit dem 1. Dezember 2021 vertraglich geregelt. Sie haben nun das Recht, Rufnummern noch bis zu einem Monat nach Vertragsende zum neuen Anbieter portieren zu lassen. In der Regel werden Rufnummern aber sogar nach Ihrer Kündigung bis zu drei Monate bei Ihrem Altanbieter verwahrt, sodass innerhalb dieses Zeitraums eine nachträgliche Portierung möglich ist.

Möchten Sie Ihre Handynummer mitnehmen, ist das in der Regel auch vor Vertragsende möglich. Für die sofortige Rufnummernmitnahme wird eine sogenannte Opt-In Portierungserklärung notwendig, mit der Sie Ihre Mobilfunknummer vorzeitig freigeben. Das Opt-In ist 30 Tage lang gültig und kann bei vielen Anbietern selbst im Online-Kundenportal beantragt werden.

Kosten für die Rufnummernmitnahme

Seit dem neuen Telekommunikationsgesetz, das im Dezember 2021 in Kraft getreten ist, dürfen Kunden keine Entgelte mehr für die Rufnummernmitnahme berechnet werden. Die Rufnummernportierung ist somit kostenlos. Das gilt sowohl für Festnetz- als auch für Mobilfunknummern - unabhängig davon, ob Sie ein Privat- oder ein Geschäftskunde sind. Eine Ausnahme stellt aber die vorzeitige Rufnummernmitnahme beim Mobilfunk dar. Diese ist immer kostenpflichtig!

Bildquelle Header: © stokkete - stock.adobe.com (Bild wurde bearbeitet)

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