Vielseitigkeit

Ein Assistent. Viele Einsatzmöglichkeiten.

Kunden beraten.

Beantwortet Fragen zu Produkten, Preisen oder Dienstleistungen – immer in Ihrem Unternehmenston, rund um die Uhr und auf allen Kanälen.

Termine koordinieren.

Bucht, verschiebt und storniert Termine automatisch. Direkt im Gespräch, rund um die Uhr und synchron mit Ihrem Kalender.

Interessenten qualifizieren

Erfasst wichtige Informationen und leitet Leads an die richtigen Mitarbeitenden weiter.

Gespräche intelligent weiterleiten

Erkennt Anliegen und verbindet nur dann, wenn es wirklich nötig ist.

Proaktiv Kontakt aufnehmen

Ruft Kunden automatisch an, erinnert an Termine oder reaktiviert bestehende Kontakte.

Macht den Unterschied

Lernen Sie Ihr neues Teammitglied kennen.

Placetel AI beantwortet Anfragen, führt Gespräche und erledigt Routineaufgaben. Damit Ihr Team mehr Zeit für die Gespräche hat, die wirklich zählen.

Immer erreichbar

Jeder Kunde bekommt sofort eine Antwort
Keine Warteschleifen. Keine Mailbox. Der KI-Telefonassistent beantwortet beliebig viele Anrufe gleichzeitig - auch zu Stoßzeiten, nach Feierabend oder am Wochenende.
Kennt Ihr Unternehmen

Spricht, als wäre es Teil Ihres Teams.
Natürliche Gespräche statt Sprachmenüs. Antworten, die zu Ihrem Unternehmen passen – abgestimmt auf Ihre Produkte und internen Abläufe. So wirkt jedes Gespräch persönlich, kompetent und aus einem Guss.
Handelt eigenständig

Erledigt Aufgaben automatisch.
Bucht Termine, beantwortet Fragen und leitet Gespräche nach Ihren Vorgaben weiter. Ohne Wartezeit, ohne Rückfrage bei einfachen Fällen – nur wenn nötig, landet ein Anruf bei Ihrem Team.

So einfach geht’s

In wenigen Minuten bereit für den ersten Arbeitstag.

So einfach starten Sie mit Ihrem ersten eigenen KI Assistenten.

Wählen Sie eine Vorlage oder erstellen Sie Ihren Assistenten. Verbinden Sie Wissen, Kalender und Ihre Rufnummer in wenigen Minuten.

Führen Sie Testgespräche direkt im Portal und optimieren Sie Verhalten, Antworten und Abläufe, bis alles perfekt passt.

Aktivieren Sie Ihren Assistenten. Er beantwortet sofort Anrufe, WhatsApp-Nachrichten und Livechats.

Alle Gespräche werden automatisch dokumentiert. Analysieren Sie Ergebnisse und verbessern Sie Ihren Assistenten kontinuierlich.

Anwendungsfälle

So unterstützt Placetel AI im Alltag

Arztpraxen
Arztpraxen
Autohäuser
Steuerberater
Einzelhandel
Handwerker
Hausverwaltungen
Versicherungen

Szenarien

Sprechzeiten & Terminvergabe

Patienten erfahren sofort, wann die Praxis geöffnet ist oder können direkt Termine verschieben oder vereinbaren.

Rezepte- und Überweisungen

Anrufe mit Standardwünschen werden automatisiert angenommen und an das Praxissystem übergeben.

Rückruf-Organisation

Dringende Anliegen landen direkt in einer Rückrufliste, die das Praxisteam effizient abarbeitet.

KI-Assistent live testen

Rufen Sie an und erleben Sie, wie der KI-Telefonassistent häufige Fragen zur Praxis beantwortet und Anliegen direkt an das Team übergibt.

Szenarien

Probefahrt-Buchung

Interessenten buchen ihre Probefahrt direkt am Telefon — inklusive Fahrzeugauswahl und Wunschtermin.

Werkstatttermine

Placetel AI prüft Verfügbarkeiten, vereinbart Termine und sendet Erinnerungen.

Statusabfrage per Kennzeichen

Kennzeichen nennen, sofort Auskunft zu Reparaturstatus, Liefertermin oder Werkstatttermin erhalten.

KI-Assistent live testen

Rufen Sie an und erleben Sie, wie der KI-Assistent Probefahrten und Werkstatttermine für Ihr Autohaus direkt am Telefon koordiniert.

Szenarien

Mandantenanfragen vorqualifizieren

Standardanfragen werden direkt beantwortet, komplexe Anliegen strukturiert an das Team übergeben.

Terminmanagement

Erst- und Folgegespräche werden automatisch koordiniert und im Kalender angelegt.

Rückruf-Organisation

Mandanten hinterlassen ihr Anliegen, das Team ruft fokussiert und vorbereitet zurück.

KI-Assistent live testen

Rufen Sie an und erleben Sie, wie der Assistent Mandantenanfragen aufnimmt und passende Beratungstermine vereinbart.

Szenarien

Öffnungszeiten & Verfügbarkeiten

Häufige Fragen werden sofort beantwortet, ohne Ihr Team im Geschäft zu binden.

Reservierungen

Kunden reservieren Produkte direkt am Telefon und holen sie zum Wunschtermin im Geschäft ab.

Bestellannahme

Telefonische Bestellungen werden strukturiert erfasst und ins System übertragen.

KI-Assistent live testen

Rufen Sie an und erleben Sie, wie der Assistent Fragen zu Produkten beantwortet und Reservierungen direkt entgegennimmt.

Szenarien

Auftragsannahme von der Baustelle

Während Sie auf der Baustelle sind, werden Anfragen, Rückrufwünsche und Auftragsdetails automatisch erfasst.

Terminabstimmung mit Kunden

Placetel AI prüft Verfügbarkeiten, schlägt Termine vor und trägt sie direkt in den Kalender ein.

Notfall-Priorisierung

Dringende Anliegen werden erkannt, qualifiziert und sofort an die richtige Person weitergeleitet.

KI-Assistent live testen

Rufen Sie an und erleben Sie, wie der Assistent neue Aufträge erfasst und freie Termine direkt am Telefon vorschlägt.

Szenarien

Schadensmeldungen entgegennehmen

Mieter melden Schäden rund um die Uhr — Placetel AI erfasst alle Details strukturiert für Ihr Team.

Terminvereinbarung mit Handwerkern

Termine zwischen Mietern, Handwerkern und Verwaltung werden automatisch koordiniert.

Standardanfragen beantworten

Häufige Fragen zu Nebenkosten, Hausordnung oder Ansprechpartnern werden sofort geklärt.

KI-Assistent live testen

Rufen Sie an und erleben Sie, wie der Assistent Schadensmeldungen entgegennimmt und Besichtigungstermine koordiniert.

Szenarien

Schadensmeldungen aufnehmen

Erste Schadensdaten werden strukturiert erfasst und direkt ins System übertragen.

Beratungstermine koordinieren

Placetel AI prüft Verfügbarkeiten und bucht Termine mit dem passenden Berater.

Standardfragen sofort beantworten

Vertragslaufzeiten, Tarifinfos oder Statusanfragen werden direkt am Telefon geklärt.

KI-Assistent live testen

Rufen Sie an und erleben Sie, wie der Assistent Schadensmeldungen aufnimmt und Beratungstermine mit dem passenden Experten koordiniert.

Das zeichnet uns aus

Warum Unternehmen auf Placetel setzen.


40.000+

Unternehmen vertrauen auf Placetel.


50 Mio. +

Minuten pro Monat, die über Placetel telefoniert werden.


Seit 2007

Bewährte Business-Kommunikation. Kein Startup-Experiment.


Made in Germany

Entwickelt in Köln. Datenschutz inklusive.

Kundenstimmen

Die Ergebnisse sprechen für sich

Gesundheitswesen

60%

weniger direkte Telefonbelastung

Am Ende des Tages muss das Telefonat mit dem Patienten natürlich und vertrauenswürdig klingen - und genau das liefert Placetel.

Malik Karaboue

Orthopädie & Unfallchirurgie Dr. Amir R. Ghasemi

Kundenstory lesen
Handwerk

2.500

automatisierte Minuten pro Monat

KI ist für uns kein Wundermittel - sondern erstmal ein Werkzeug, um die Masse zu bewältigen. Und dann können wir anfangen zu optimieren.

Axel Hennig

Krone GT

Kundenstory lesen
Alle Erfolgsgeschichten

40.000+

Unternehmen vertrauen auf Placetel

Entdecken Sie weitere Kundenstories aus Gesundheitswesen, Handwerk, Automobil, öffentlichem Sektor und mehr - und erfahren Sie, wie Placetel AI in Ihrer Branche eingesetzt wird.

Zur Übersicht

Funktioniert mit allen gängigen Telefonanlagen- und Telefonielösungen

Einfach verbinden und im Handumdrehen den Kundenservice mit unseren KI-Telefonassistenten verbessern.

Jetzt mit Placetel AI starten

  • Unbegrenzt viele parallele AI Calls
  • 750 Minuten inklusive
  • Automatisierte Terminbuchung
  • 50 Minuten kostenlos testen
ab 69,- € pro Monat

Häufig gestellte Fragen

FAQ zu Placetel AI

Voice Agents sind digitale Telefonassistenten, die eingehende Anrufe automatisch annehmen und mit Anrufern sprechen – rund um die Uhr. Sie können einfache Fragen beantworten, Termine buchen oder Anrufe an die richtigen Kollegen weiterleiten. Jeder Agent ist flexibel konfigurierbar und passt sich Ihrem Unternehmen an.

Mit Placetel AI lassen sich vielfältige Aufgaben abdecken – vom Rezeptionisten über Terminbuchungen bis hin zu individuellen Gesprächsverläufen. Sie bestimmen, welche Themen Ihr Assistent übernimmt und wie er mit Ihren Kunden interagiert.

  • 24/7-Erreichbarkeit: Ihre Kunden erhalten jederzeit eine Antwort.
  • Entlastung fürs Team: Standardanfragen erledigt die KI automatisch.
  • Bessere Kundenerfahrung: Anrufer landen schneller bei der richtigen Stelle.
  • Flexibel & skalierbar: Neue Anwendungsfälle lassen sich jederzeit ergänzen.

Placetel AI ist ideal für Unternehmen und Teams mit hohem Telefonaufkommen – ob Arztpraxis, Kanzlei, Handwerksbetrieb oder größere Organisation. Die Assistenten lassen sich so konfigurieren, dass sie zu Ihrem Geschäftsmodell passen.

Über make.com und n8n stehen Ihnen mehr als 2.500 Integrationen zur Verfügung – darunter gängige Kalender-, CRM- und Helpdesk-Systeme. So bucht Ihr Assistent Termine automatisch, legt Kundenvorgänge an oder versendet Nachrichten.

Die Voice Agents sprechen u. a. Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Italienisch. Zudem wählen Sie aus einer Vielzahl männlicher und weiblicher Stimmen, abgestimmt auf Ihre Marke und Kunden. Mit unserem KI-Telefonansagen-Generator können Sie sich jetzt schon eine eigene Telefonansage erstellen und bereits in verschiedene Stimmen hereinhören.

Alle Gespräche werden automatisch transkribiert und zusammengefasst. Sie sehen jederzeit, welche Fragen gestellt und wie Ihr Assistent geantwortet hat.

Placetel AI ist in verschiedenen Ausführungen erhältlich und kann 10 Tage kostenlos inkl. 50 Freiminuten getestet werden. Danach startet das kleinste Paket bereits ab 69 € pro Monat. In diesem Einstiegspaket sind bereits 750 Freiminuten für unsere KI-Telefonassistenten enthalten. Für die Nutzung ist zusätzlich eine AI-Rufnummer für 9 € pro Monat erforderlich. Je größer das gebuchte Paket, desto günstiger wird der effektive Minutenpreis – so sparen Sie mit steigendem Volumen deutlich.

Ja. Placetel AI erfüllt die Anforderungen der DSGVO sowie des kommenden EU AI Acts. Unsere KI wird ausschließlich in sicheren, europäischen Rechenzentren betrieben. Alle Gesprächsdaten werden vertraulich verarbeitet und nicht für externe Trainingszwecke genutzt.



Wir legen besonderen Wert auf Transparenz: Sie behalten jederzeit die Kontrolle über Inhalte, Tonalität und gespeicherte Daten.

KI-Telefonassistenten verarbeiten per Definition Gesprächsinhalte, Stimmdaten und häufig personenbezogene Kundeninformationen in Echtzeit. Dies berührt gleich mehrere Ebenen des Datenschutzrechts gleichzeitig:

  • die DSGVO als allgemeinen Rahmen
  • das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) für den Bereich der Kommunikationsdienstleistungen sowie
  • den seit Anfang 2025 stufenweise anwendbaren EU AI Act (KI-VO)

Hinzu kommt, dass Anrufer in vielen Fällen nicht wissen, dass sie mit einer KI sprechen – und damit das Transparenzgebot nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO sowie die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Datenschutzbehörden haben KI-gestützte Kommunikationstools bereits in den Fokus ihrer
Prüftätigkeit genommen, weshalb ein rechtssicherer Einsatz zwingend erforderlich ist.

Ja, der Einsatz ist grundsätzlich möglich – erfordert aber eine klare Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO für jede Verarbeitungsphase. In der Praxis kommen vor allem folgende Grundlagen in Betracht:

Erstens die Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, wenn die KI im Rahmen eines bestehenden Kundenvertragsverhältnisses eingesetzt wird und die Verarbeitung für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist.

Zweitens das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, sofern nach einer Interessenabwägung die Interessen des Unternehmens (z.B. effiziente Erreichbarkeit) die schutzwürdigen Interessen der Anrufer nicht überwiegen. Das setzt eine konkrete, dokumentierte Interessenabwägung voraus.

Drittens die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, insbesondere wenn besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO verarbeitet werden könnten (z.B. Gesundheitsdaten aus dem Gesprächsinhalt). In diesen Fällen ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Zusätzlich sind stets alle Datenschutzgrundsätze des Art. 5 DSGVO einzuhalten: Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung und Transparenz.

Datenschutzrechtlich verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist das Unternehmen, das die KI-Telefonlösung einsetzt und damit die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt. Der KI-Anbieter – in diesem Fall Placetel – ist in der Regel Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, sofern er die Daten ausschließlich auf Weisung des verantwortlichen Unternehmens verarbeitet und keine eigenen Zwecke verfolgt.

Diese Konstellation ist von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO zu unterscheiden: Letztere liegt nur dann vor, wenn beide Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Das erfordert ein tatsächliches Ineinandergreifen der Entscheidungen beider Seiten. Wenn der KI-Anbieter hingegen die Verarbeitungsmittel eigenmächtig über die Weisung des Verantwortlichen hinaus bestimmt, kann er selbst zum Verantwortlichen werden. Praktisch bedeutet das: Das einsetzende Unternehmen bleibt gegenüber den Anrufern der datenschutzrechtliche Ansprechpartner und
Haftungsträger.

Der EU AI Act (KI-VO, Verordnung (EU) 2024/1689) gilt seit August 2024 schrittweise, mit voller Anwendbarkeit ab August 2026. KI-Telefonassistenten sind nach dem aktuellen Stand in der Regel als KISysteme mit begrenztem Risiko einzustufen. Für sie gelten primär Transparenzpflichten: Anwender müssen sicherstellen, dass natürliche Personen wissen, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist (Art. 50 KI-VO).

Wenn ein KI-Telefonassistent jedoch zur automatisierten Entscheidungsfindung mit erheblichen Auswirkungen eingesetzt wird – etwa zur Kreditwürdigkeitsprüfung oder Risikoklassifizierung im Kundenkontakt – kann eine Einstufung als Hochrisiko-KI nach Anhang III KI-VO in Betracht kommen. In diesem Fall greifen umfangreiche Pflichten, u.a. zur technischen Dokumentation, Konformitätsbewertung und menschlichen Aufsicht. Die KI-VO verdrängt die DSGVO ausdrücklich nicht; beide Regelwerke gelten parallel.

Diese Frage ist für die DSGVO-Konformität zentral, da eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR ein Drittlandtransfer nach Art. 44 ff. DSGVO darstellt und besondere Absicherungen – z.B. Standardvertragsklauseln (SCC) oder einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission – erfordert. Unternehmen müssen sich beim KI-Anbieter konkret erkundigen, in welchen Rechenzentren Sprachund Transkriptionsdaten verarbeitet werden und wer (z.B. Subunternehmer, Modellbetreiber) Zugriff auf diese Daten hat. Placetel positioniert sich ausdrücklich als „Datenschutz Made in Germany“, was auf eine EU-seitige Datenverarbeitung hindeutet. Dies muss jedoch vertraglich abgesichert und im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) konkret dokumentiert sein.

Die Nutzung von Gesprächsdaten zum Training von KI-Modellen stellt eine Zweckänderung gegenüber der ursprünglichen Erhebung (Bearbeitung des Anrufs) dar und bedarf einer eigenständigen Rechtsgrundlage. Als Rechtsgrundlage für das KI-Training mit personenbezogenen Daten kommt nach der aktuellen deutschen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung primär Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse) in Betracht . Dies setzt jedoch eine klare Dokumentation des Interesses,
seine Erforderlichkeit und eine Interessenabwägung voraus.

Soweit Gesprächsinhalte besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO enthalten können (z.B. Gesundheitsinformationen, die ein Anrufer beiläufig erwähnt), ist das Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu beachten, für das eine ausdrückliche Ausnahme vorliegen muss. In der Praxis sollte der AVV mit dem KI-Anbieter ausdrücklich regeln, ob und unter welchen Bedingungen Kundendaten für Modellverbesserungen genutzt werden dürfen. Eine pauschale Nutzung ohne vertragliche Grundlage ist nicht zulässig.

Beide Formen sind datenschutzrechtlich relevant, weisen aber unterschiedliche rechtliche
Ausgangspunkte auf.

Die Gesprächsaufzeichnung erfasst die Stimme als biometrisch-identifizierbares Merkmal auf einem Tonträger. Sie unterliegt neben der DSGVO auch dem strafrechtlichen Schutz des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes): Die unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen ist strafbar. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem das Recht am gesprochenen Wort als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt. Gesprächsaufzeichnungen sind daher nur mit ausdrücklicher Einwilligung beider Gesprächsparteien oder auf Basis einer klaren gesetzlichen Grundlage zulässig.

Die Transkription wandelt den Gesprächsinhalt in Text um. Sie ist ebenfalls eine Datenverarbeitung im
Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO und bedarf einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Der Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht ist bei reiner Texttranskription in der Regel geringer als bei der Speicherung der
Originalstimme, jedoch nicht ohne Weiteres zulässig. Unternehmen müssen insbesondere die
Speicherdauer und den Zugriffskreis begrenzen (Datenminimierung und Speicherbegrenzung nach Art.
5 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO).

Ja – und zwar aus mehreren rechtlichen Grundlagen heraus. Nach Art. 13 DSGVO sind Betroffene bei der Erhebung ihrer Daten über den Verantwortlichen, den Verarbeitungszweck und die Rechtsgrundlage zu informieren. Diese Informationspflicht gilt auch im Telefongespräch, muss allerdings in geeigneter Form und zum richtigen Zeitpunkt erfüllt werden (z.B. durch eine Ansage zu Beginn des Anrufs).

Zusätzlich verpflichtet Art. 50 KI-VO Anbieter und Nutzer von KI-Systemen sicherzustellen, dass Personen, die mit einem KI-Sprachassistenten interagieren, darüber in Kenntnis gesetzt werden, es sei denn, die Verwendung einer KI ist offensichtlich. Schließlich schützt das Recht am gesprochenen Wort nach der Rechtsprechung des BVerfG die Selbstbestimmung darüber, wem der Gesprächsinhalt zugänglich ist – was eine transparente Kommunikation über den KI-Einsatz erfordert. Eine klar formulierte Ansage zu Beginn des Anrufs ist daher sowohl aus DSGVO- als auch aus KI-VO-Sicht zwingend.

Der AVV nach Art. 28 DSGVO ist eine zentrale Pflichtvoraussetzung, keine bloße Formalität. Er muss die in Art. 28 Abs. 3 DSGVO vorgesehenen Mindestinhalte enthalten, insbesondere: den Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen sowie die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen.

Für KI-Telefonassistenten sind darüber hinaus folgende Regelungen besonders wichtig: erstens, ob und unter welchen Bedingungen Gesprächsdaten für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen; zweitens, welche Subunternehmer (z.B. Spracherkennungsanbieter, Cloud-Provider) eingesetzt werden und ob deren Einbeziehung genehmigungspflichtig ist; drittens, wo die Daten verarbeitet werden und ob Drittlandtransfers stattfinden; und viertens, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO implementiert sind. Wählt ein Auftragsverarbeiter eigenmächtig Zwecke oder Mittel der Verarbeitung aus, wird er selbst zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen. Eine ordnungsgemäße Überwachung des AVV durch das Unternehmen ist eine Dauerpflicht.

Nach Art. 32 DSGVO müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umsetzen, die dem Risiko der Verarbeitung angemessen sind. Bei KI-Telefonassistenten sind folgende Aspekte besonders zu prüfen:

  • Verschlüsselung von Sprachdaten während der Übertragung und Speicherung (Transport Layer Security
  • Ende-zu-EndeVerschlüsselung)
  • Zugangs- und Zugriffskontrollen (Need-to-Know-Prinzip )
  • Datenlöschkonzepte (insbesondere wann und wie Sprach- und Transkriptionsdaten gelöscht werden)
    Zertifizierungen wie ISO 27001 oder BSI C5 als Nachweis eines zertifizierten Informationssicherheitsmanagements
  • sowie Incident-Response-Prozesse für den Fall von Datenschutzverletzungen

Bei besonders sensitiven Einsatzszenarien – etwa im Gesundheitswesen oder in der Finanzbranche – sind erhöhte Anforderungen nach Art. 32 Abs. 1 lit. b) DSGVO geboten. Unternehmen sollten sich diese Maßnahmen vertraglich zusichern lassen und regelmäßige Überprüfungen vornehmen.

Auf Basis der rechtlichen Analyse lassen sich drei Kernfragen benennen, die vor dem Einsatz zwingend
zu klären sind:

Erstens die Rechtsgrundlage und Verarbeitungszwecke: Für welche konkreten Verarbeitungsschritte (Transkription, Analyse, Speicherung, ggf. Training) existiert eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO? Werden besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO berührt, die eine Einwilligung oder einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand erfordern? Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO erforderlich – z.B. weil systematisch Sprachdaten großer Personenzahlen verarbeitet werden?

Zweitens die vertragliche Absicherung: Liegt ein vollständiger AVV nach Art. 28 DSGVO mit dem KI-Anbieter vor? Sind Subunternehmer, Datenspeicherort und Trainingsdatennutzung geregelt? Sind ggf. Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers notwendig?

Drittens die Transparenz gegenüber Anrufern: Wird eine klare Ansage zu Beginn des Anrufs ausgespielt, die über den KI-Einsatz, den Verarbeitungszweck, eine etwaige Aufzeichnung und die Widerspruchsmöglichkeit informiert? Diese dreifache Prüfung deckt die wesentlichen DSGVO-Anforderungen sowie die Anforderungen des EU AI Acts ab und bildet die Grundlage für einen rechtssicheren Betrieb.