Warum Placetel AI
Placetel AI
Ihr KI-Telefonassistent
für jeden Anruf.
Placetel AI beantwortet Fragen, bucht Termine und leitet weiter — rund um die Uhr, DSGVO-konform, in wenigen Minuten eingerichtet.
Jetzt live testen
Rufen Sie an und testen Sie Placetel AI im Live-Gespräch.
Nimmt ab. Denkt mit.
Ihr KI-Telefonassistent erledigt die Arbeit — nicht nur das Gespräch.
Placetel AI bucht Termine, qualifiziert Anfragen und führt Aufgaben direkt in Ihren Systemen weiter. Funktionen, die sonst Enterprise-Lösungen vorbehalten sind, gehören bei uns zum Standard.
Klingt wie Ihr Team.
So natürlich, dass es kaum auffällt.
Natürliche Stimmen, warmes Durchstellen mit Zusammenfassung und Gespräche in über 10 Sprachen. Auf Wunsch mit individueller Stimme für Ihre Marke.
Direkt in Ihren Systemen.
Placetel AI verbindet sich mit über 2.500 Tools.
Anliegen landen im CRM, Termine im Kalender, Tickets im Helpdesk. Automatisch und ohne Nachbearbeitung - genau dort, wo Ihr Team schon ist.
In Minuten startklar.
Selbst einrichten oder persönlich begleiten lassen.
Dank smarter Vorlagen in Minuten live — ganz ohne Code. Für komplexere Setups begleiten wir Sie vom Prompt bis zur API-Anbindung.
DSGVO- & EU-AI Act konform.
Ihre Daten. Ihre Regeln.
ISO 27001 zertifiziert und in Europa gehostet. Sie bestimmen Speicherung und Dauer — ohne Nutzung Ihrer Daten fürs Modelltraining.
Bewährt seit 2007.
Über 40.000 Unternehmen telefonieren mit Placetel.
Vom Startup bis zum Konzern: Die Plattform hinter Placetel AI trägt seit fast zwei Jahrzehnten geschäftliche Kommunikation. Sicher, skalierbar, zuverlässig.
So einfach geht’s
In 3 Schritten zum eigenen KI-Assistenten.
Vom Login bis zum ersten echten Anruf in unter 10 Minuten.
01 - KI-Assistent in wenigen Klicks erstellen.
02 - Verhalten und Aufgaben festlegen.
03 - Testanruf, Rufnummer verknüpfen, fertig.
Einsatzbereiche
Aufgaben, die Placetel AI für Sie übernimmt
➔ Jetzt beraten lassen
Funktioniert mit allen gängigen Telefonanlagen- und Telefonielösungen
Das sagen
unsere Kunden
Weniger verpasste Anrufe, schnellere Reaktionen und spürbare Entlastung für Teams — echte Beispiele aus der Praxis.
Datenschutz & Sicherheit
Enterprise-Vertrauen. Auch im kleinsten Tarif.
Alle Sicherheits- und Compliance-Features, die sonst nur Konzerne bekommen — bei uns standardmäßig für jeden Kunden.
DSGVO-konform.
Im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung — von der Erfassung bis zur Löschung.
ISO 27001 zertifiziert.
Unsere Rechenzentren erfüllen den internationalen Sicherheitsstandard — unabhängig auditiert.
Hosting in der EU.
Alle Daten bleiben innerhalb der EU — für Verarbeitung, Speicherung und Backup.
EU AI Act-konform.
Erfüllt die Anforderungen des EU AI Act — bereits heute.
Sie entscheiden über Ihre Daten.
Sie legen für jeden KI-Assistenten fest, ob Gespräche gespeichert werden — und wie lange.
Keine KI-Trainingsnutzung.
Ihre Gespräche bleiben Ihre Gespräche — nicht unser Trainingsmaterial.
Häufig gestellte Fragen
FAQ zu Placetel AI
Allgemeines
1. Was sind eigentlich Voice Agents?
Voice Agents sind digitale Telefonassistenten, die eingehende Anrufe automatisch annehmen und mit Anrufern sprechen – rund um die Uhr. Sie können einfache Fragen beantworten, Termine buchen oder Anrufe an die richtigen Kollegen weiterleiten. Jeder Agent ist flexibel konfigurierbar und passt sich Ihrem Unternehmen an.
2. Was übernimmt Placetel AI am Telefon?
Mit Placetel AI lassen sich vielfältige Aufgaben abdecken – vom Rezeptionisten über Terminbuchungen bis hin zu individuellen Gesprächsverläufen. Sie bestimmen, welche Themen Ihr Assistent übernimmt und wie er mit Ihren Kunden interagiert.
3. Welche Vorteile bietet Placetel AI?
- 24/7-Erreichbarkeit: Ihre Kunden erhalten jederzeit eine Antwort.
- Entlastung fürs Team: Standardanfragen erledigt die KI automatisch.
- Bessere Kundenerfahrung: Anrufer landen schneller bei der richtigen Stelle.
- Flexibel & skalierbar: Neue Anwendungsfälle lassen sich jederzeit ergänzen.
4. Für wen ist Placetel AI geeignet?
Placetel AI ist ideal für Unternehmen und Teams mit hohem Telefonaufkommen – ob Arztpraxis, Kanzlei, Handwerksbetrieb oder größere Organisation. Die Assistenten lassen sich so konfigurieren, dass sie zu Ihrem Geschäftsmodell passen.
5. Welche Integrationen werden unterstützt?
Über make.com und n8n stehen Ihnen mehr als 2.500 Integrationen zur Verfügung – darunter gängige Kalender-, CRM- und Helpdesk-Systeme. So bucht Ihr Assistent Termine automatisch, legt Kundenvorgänge an oder versendet Nachrichten.
6. Welche Sprachen und Stimmen sind verfügbar?
Die Voice Agents sprechen u. a. Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch und Italienisch. Zudem wählen Sie aus einer Vielzahl männlicher und weiblicher Stimmen, abgestimmt auf Ihre Marke und Kunden. Mit unserem KI-Telefonansagen-Generator können Sie sich jetzt schon eine eigene Telefonansage erstellen und bereits in verschiedene Stimmen hereinhören.
7. Wie erfahre ich, was besprochen wurde?
Alle Gespräche werden automatisch transkribiert und zusammengefasst. Sie sehen jederzeit, welche Fragen gestellt und wie Ihr Assistent geantwortet hat.
8. Was kostet Placetel AI – und kann ich es testen?
Sie starten mit kostenlosen Testminuten. Danach zahlen Sie minutengenau – ohne Grundgebühr. Jede Rufnummer kostet 9 €/Monat, der Minutenpreis liegt bei 0,19 €, mit Minutenpaketen sogar ab 0,13 €. Alle Details finden Sie auf der Placetel AI Preisseite.
Datenschutz
1. Ist Placetel AI DSGVO- und EU AI Act-konform?
Ja. Placetel AI erfüllt die Anforderungen der DSGVO sowie des kommenden EU AI Acts. Unsere KI wird ausschließlich in sicheren, deutschen Rechenzentren betrieben. Alle Gesprächsdaten werden vertraulich verarbeitet und nicht für externe Trainingszwecke genutzt.
Wir legen besonderen Wert auf Transparenz: Sie behalten jederzeit die Kontrolle über Inhalte, Tonalität und gespeicherte Daten. Eine kompakte Übersicht aller relevanten Informationen finden Sie in unserem PDF zu Datenschutz & KI-Transparenz.
2. Warum ist Datenschutz aktuell das wichtigste Thema bei KI-Telefonassistenten?
KI-Telefonassistenten verarbeiten per Definition Gesprächsinhalte, Stimmdaten und häufig personenbezogene Kundeninformationen in Echtzeit. Dies berührt gleich mehrere Ebenen des Datenschutzrechts gleichzeitig:
- die DSGVO als allgemeinen Rahmen
- das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) für den Bereich der Kommunikationsdienstleistungen sowie
- den seit Anfang 2025 stufenweise anwendbaren EU AI Act (KI-VO)
Hinzu kommt, dass Anrufer in vielen Fällen nicht wissen, dass sie mit einer KI sprechen – und damit das Transparenzgebot nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO sowie die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO im Mittelpunkt der Diskussion stehen. Datenschutzbehörden haben KI-gestützte Kommunikationstools bereits in den Fokus ihrer
Prüftätigkeit genommen, weshalb ein rechtssicherer Einsatz zwingend erforderlich ist.
3. Darf man einen KI-Telefonassistenten überhaupt DSGVO-konform einsetzen?
Ja, der Einsatz ist grundsätzlich möglich – erfordert aber eine klare Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO für jede Verarbeitungsphase. In der Praxis kommen vor allem folgende Grundlagen in Betracht:
Erstens die Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, wenn die KI im Rahmen eines bestehenden Kundenvertragsverhältnisses eingesetzt wird und die Verarbeitung für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist.
Zweitens das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, sofern nach einer Interessenabwägung die Interessen des Unternehmens (z.B. effiziente Erreichbarkeit) die schutzwürdigen Interessen der Anrufer nicht überwiegen. Das setzt eine konkrete, dokumentierte Interessenabwägung voraus.
Drittens die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, insbesondere wenn besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO verarbeitet werden könnten (z.B. Gesundheitsdaten aus dem Gesprächsinhalt). In diesen Fällen ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Zusätzlich sind stets alle Datenschutzgrundsätze des Art. 5 DSGVO einzuhalten: Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung und Transparenz.
4. Wer ist für den Datenschutz verantwortlich – der Anbieter oder das Unternehmen?
Datenschutzrechtlich verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist das Unternehmen, das die KI-Telefonlösung einsetzt und damit die Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt. Der KI-Anbieter – in diesem Fall Placetel – ist in der Regel Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, sofern er die Daten ausschließlich auf Weisung des verantwortlichen Unternehmens verarbeitet und keine eigenen Zwecke verfolgt.
Diese Konstellation ist von einer gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO zu unterscheiden: Letztere liegt nur dann vor, wenn beide Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Das erfordert ein tatsächliches Ineinandergreifen der Entscheidungen beider Seiten. Wenn der KI-Anbieter hingegen die Verarbeitungsmittel eigenmächtig über die Weisung des Verantwortlichen hinaus bestimmt, kann er selbst zum Verantwortlichen werden. Praktisch bedeutet das: Das einsetzende Unternehmen bleibt gegenüber den Anrufern der datenschutzrechtliche Ansprechpartner und
Haftungsträger.
5. Was bedeutet der EU AI Act für den Einsatz von KI-Telefonassistenten?
Der EU AI Act (KI-VO, Verordnung (EU) 2024/1689) gilt seit August 2024 schrittweise, mit voller Anwendbarkeit ab August 2026. KI-Telefonassistenten sind nach dem aktuellen Stand in der Regel als KISysteme mit begrenztem Risiko einzustufen. Für sie gelten primär Transparenzpflichten: Anwender müssen sicherstellen, dass natürliche Personen wissen, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist (Art. 50 KI-VO).
Wenn ein KI-Telefonassistent jedoch zur automatisierten Entscheidungsfindung mit erheblichen Auswirkungen eingesetzt wird – etwa zur Kreditwürdigkeitsprüfung oder Risikoklassifizierung im Kundenkontakt – kann eine Einstufung als Hochrisiko-KI nach Anhang III KI-VO in Betracht kommen. In diesem Fall greifen umfangreiche Pflichten, u.a. zur technischen Dokumentation, Konformitätsbewertung und menschlichen Aufsicht. Die KI-VO verdrängt die DSGVO ausdrücklich nicht; beide Regelwerke gelten parallel.
6. Wo werden die Daten verarbeitet und wer hat Zugriff darauf?
Diese Frage ist für die DSGVO-Konformität zentral, da eine Verarbeitung außerhalb der EU/des EWR ein Drittlandtransfer nach Art. 44 ff. DSGVO darstellt und besondere Absicherungen – z.B. Standardvertragsklauseln (SCC) oder einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission – erfordert. Unternehmen müssen sich beim KI-Anbieter konkret erkundigen, in welchen Rechenzentren Sprachund Transkriptionsdaten verarbeitet werden und wer (z.B. Subunternehmer, Modellbetreiber) Zugriff auf diese Daten hat. Placetel positioniert sich ausdrücklich als „Datenschutz Made in Germany“, was auf eine EU-seitige Datenverarbeitung hindeutet. Dies muss jedoch vertraglich abgesichert und im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) konkret dokumentiert sein.
7. Werden Kundendaten zum Training von KI-Modellen verwendet?
Die Nutzung von Gesprächsdaten zum Training von KI-Modellen stellt eine Zweckänderung gegenüber der ursprünglichen Erhebung (Bearbeitung des Anrufs) dar und bedarf einer eigenständigen Rechtsgrundlage. Als Rechtsgrundlage für das KI-Training mit personenbezogenen Daten kommt nach der aktuellen deutschen Rechtsprechung und der herrschenden Meinung primär Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (berechtigtes Interesse) in Betracht . Dies setzt jedoch eine klare Dokumentation des Interesses,
seine Erforderlichkeit und eine Interessenabwägung voraus.
Soweit Gesprächsinhalte besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO enthalten können (z.B. Gesundheitsinformationen, die ein Anrufer beiläufig erwähnt), ist das Verarbeitungsverbot des Art. 9 Abs. 1 DSGVO zu beachten, für das eine ausdrückliche Ausnahme vorliegen muss. In der Praxis sollte der AVV mit dem KI-Anbieter ausdrücklich regeln, ob und unter welchen Bedingungen Kundendaten für Modellverbesserungen genutzt werden dürfen. Eine pauschale Nutzung ohne vertragliche Grundlage ist nicht zulässig.
8. Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Gesprächsaufzeichnung und Transkription?
Beide Formen sind datenschutzrechtlich relevant, weisen aber unterschiedliche rechtliche
Ausgangspunkte auf.
Die Gesprächsaufzeichnung erfasst die Stimme als biometrisch-identifizierbares Merkmal auf einem Tonträger. Sie unterliegt neben der DSGVO auch dem strafrechtlichen Schutz des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes): Die unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen ist strafbar. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem das Recht am gesprochenen Wort als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt. Gesprächsaufzeichnungen sind daher nur mit ausdrücklicher Einwilligung beider Gesprächsparteien oder auf Basis einer klaren gesetzlichen Grundlage zulässig.
Die Transkription wandelt den Gesprächsinhalt in Text um. Sie ist ebenfalls eine Datenverarbeitung im
Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO und bedarf einer Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Der Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht ist bei reiner Texttranskription in der Regel geringer als bei der Speicherung der
Originalstimme, jedoch nicht ohne Weiteres zulässig. Unternehmen müssen insbesondere die
Speicherdauer und den Zugriffskreis begrenzen (Datenminimierung und Speicherbegrenzung nach Art.
5 Abs. 1 lit. c) und e) DSGVO).
9. Muss ein Unternehmen Anrufer darüber informieren, dass eine KI eingesetzt wird?
Ja – und zwar aus mehreren rechtlichen Grundlagen heraus. Nach Art. 13 DSGVO sind Betroffene bei der Erhebung ihrer Daten über den Verantwortlichen, den Verarbeitungszweck und die Rechtsgrundlage zu informieren. Diese Informationspflicht gilt auch im Telefongespräch, muss allerdings in geeigneter Form und zum richtigen Zeitpunkt erfüllt werden (z.B. durch eine Ansage zu Beginn des Anrufs).
Zusätzlich verpflichtet Art. 50 KI-VO Anbieter und Nutzer von KI-Systemen sicherzustellen, dass Personen, die mit einem KI-Sprachassistenten interagieren, darüber in Kenntnis gesetzt werden, es sei denn, die Verwendung einer KI ist offensichtlich. Schließlich schützt das Recht am gesprochenen Wort nach der Rechtsprechung des BVerfG die Selbstbestimmung darüber, wem der Gesprächsinhalt zugänglich ist – was eine transparente Kommunikation über den KI-Einsatz erfordert. Eine klar formulierte Ansage zu Beginn des Anrufs ist daher sowohl aus DSGVO- als auch aus KI-VO-Sicht zwingend.
10. Welche Rolle spielt ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) beim Einsatz von KI?
Der AVV nach Art. 28 DSGVO ist eine zentrale Pflichtvoraussetzung, keine bloße Formalität. Er muss die in Art. 28 Abs. 3 DSGVO vorgesehenen Mindestinhalte enthalten, insbesondere: den Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen sowie die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen.
Für KI-Telefonassistenten sind darüber hinaus folgende Regelungen besonders wichtig: erstens, ob und unter welchen Bedingungen Gesprächsdaten für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen; zweitens, welche Subunternehmer (z.B. Spracherkennungsanbieter, Cloud-Provider) eingesetzt werden und ob deren Einbeziehung genehmigungspflichtig ist; drittens, wo die Daten verarbeitet werden und ob Drittlandtransfers stattfinden; und viertens, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO implementiert sind. Wählt ein Auftragsverarbeiter eigenmächtig Zwecke oder Mittel der Verarbeitung aus, wird er selbst zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen. Eine ordnungsgemäße Überwachung des AVV durch das Unternehmen ist eine Dauerpflicht.
11. Welche Sicherheitsstandards sollten Unternehmen bei KI-Anbietern prüfen?
Nach Art. 32 DSGVO müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umsetzen, die dem Risiko der Verarbeitung angemessen sind. Bei KI-Telefonassistenten sind folgende Aspekte besonders zu prüfen:
- Verschlüsselung von Sprachdaten während der Übertragung und Speicherung (Transport Layer Security
- Ende-zu-EndeVerschlüsselung)
- Zugangs- und Zugriffskontrollen (Need-to-Know-Prinzip )
- Datenlöschkonzepte (insbesondere wann und wie Sprach- und Transkriptionsdaten gelöscht werden)
Zertifizierungen wie ISO 27001 oder BSI C5 als Nachweis eines zertifizierten Informationssicherheitsmanagements - sowie Incident-Response-Prozesse für den Fall von Datenschutzverletzungen
Bei besonders sensitiven Einsatzszenarien – etwa im Gesundheitswesen oder in der Finanzbranche – sind erhöhte Anforderungen nach Art. 32 Abs. 1 lit. b) DSGVO geboten. Unternehmen sollten sich diese Maßnahmen vertraglich zusichern lassen und regelmäßige Überprüfungen vornehmen.
12. Welche drei Dinge sollten Unternehmen unbedingt klären, bevor sie KITelefonassistenten einführen?
Auf Basis der rechtlichen Analyse lassen sich drei Kernfragen benennen, die vor dem Einsatz zwingend
zu klären sind:
Erstens die Rechtsgrundlage und Verarbeitungszwecke: Für welche konkreten Verarbeitungsschritte (Transkription, Analyse, Speicherung, ggf. Training) existiert eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO? Werden besondere Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO berührt, die eine Einwilligung oder einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand erfordern? Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO erforderlich – z.B. weil systematisch Sprachdaten großer Personenzahlen verarbeitet werden?
Zweitens die vertragliche Absicherung: Liegt ein vollständiger AVV nach Art. 28 DSGVO mit dem KI-Anbieter vor? Sind Subunternehmer, Datenspeicherort und Trainingsdatennutzung geregelt? Sind ggf. Standardvertragsklauseln für Drittlandtransfers notwendig?
Drittens die Transparenz gegenüber Anrufern: Wird eine klare Ansage zu Beginn des Anrufs ausgespielt, die über den KI-Einsatz, den Verarbeitungszweck, eine etwaige Aufzeichnung und die Widerspruchsmöglichkeit informiert? Diese dreifache Prüfung deckt die wesentlichen DSGVO-Anforderungen sowie die Anforderungen des EU AI Acts ab und bildet die Grundlage für einen rechtssicheren Betrieb.